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PAX-Grabpflegedienst GmbH
Seit
vielen Jahrzehnten bietet die PAX-Grabpflegedienst
GmbH einen Service rund um die Grabpflege an.
Durch
Grabpflege zeigen zu können, dass ein Verstorbener
nicht vergessen wurde, ist etwas Schönes.
Selbst
einmal an einer Stätte der letzten Ruhe gebettet zu
werden, die nicht vom Verfall gezeichnet ist,
sondern
die den Wandel der Jahreszeiten erkennen lässt:
-
durch das ausgewogene Verhältnis von Flächenbepflanzung
(Bodendecker) oder
-
im
Frühling durch die frischen Farben der Stiefmütterchen,
-
im
Sommer durch Begonien, Heliotrop und Tagetes und
-
im
Winter durch das dunkle Grün der Tannenzweige,
-
oder
aber auch der liebevolle Blumengruß zu einem
besonderen Gedenktag
ist der Wunsch vieler.
Räumliche
Entfernung und andere Schwierigkeiten verhindern es
häufig, dass aus Wünschen Wirklichkeit wird.
Und
wer ganz allein ist, für den stellt sich die bange
Frage: Wer
wird sich nach meinem Tode um mein Grab kümmern?
Dass
sehr viele Menschen ihre Grabstätte oder die ihrer
Angehörigen gepflegt wissen wollen,
zeigen
uns die eingehenden Anfragen.
Aus
den uns erreichenden Briefen spürt man die
Dankbarkeit, wenn das Problem Grabpflege gelöst
werden könnte.
Die Dauergrabpflege ist die langjährige
Pflege eines Grabes ohne Kostensteigerung für den
Vertragspartner – ob für einen
Abschnitt von 5 Jahren oder eine
Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten.
In
vielen Kirchengemeinden gibt es Altenkreise, oder
die Gemeinden unterhalten Altenheime.
Durch
Ihren Hinweis auf uns werden Sie deutlich spüren,
wie dankbar und froh besonders Alleinstehende sind,
zu erfahren,
dass
evtl. einer da ist, der wie ein Angehöriger die
Grabstätte pflegt bzw. für eine ordentliche Pflege
sorgt.
Da
Grabpflege immer einen individuellen
Vertragsabschluss erfordert, lehnt die
PAX-Grabpflegedienst GmbH
eine
Standardisierung der Kostenregelung ab. Wer daran
interessiert ist, schon zu Lebzeiten
das
Problem der Grabpflege von sich aus zu lösen, der möge
bei PAX
Angebotsunterlagen anfordern.
Einer
zufriedenstellenden Lösung steht dann nichts mehr
im Wege.
Die
Finanzierung dieses Grabpflegevertrages kann
individuell geregelt werden.
Es
kann selbstverständlich auch für eine bestehende
Grabstätte ein solcher Vertrag abgeschlossen
werden,
und
zwar mit sofort beginnender Pflege.
Die
Laufzeit eines Grabpflegevertrages richtet sich in
erster Linie nach den jeweiligen Liegezeiten des
Friedhofes und danach,
ob
evtl. das Nutzungsrecht verlängert werden soll. In
der Regel – so hat es sich gezeigt – haben
Grabpflegeverträge
eine
Laufzeit zwischen 20 und 30 Jahren.
Der
Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten
Leistungen wie z.B.:
a)
Laufzeit,
b)
Größe
der Grabstätte (einstellig, zweistellig,
dreistellig usw.)
c)
auszuführende
Arbeiten.
Wie
erfüllt der PAX-Grabpflegedienst
die Verträge?
1.
Der Interessent fordert Auftragsunterlagen
an, füllt u.a. das beigefügte Leistungsverzeichnis
nach seinen Wünschen
für die Pflege der Grabstätte aus und sendet den
Auftrag sowie das Leistungsverzeichnis
unterschrieben zurück.
2.
Anhand
der gemachten Angaben im Leistungsverzeichnis, wird
ein kostengünstig kalkuliertes Angebot erarbeitet.
3.
Dieses
Angebot geht an den Interessenten; nimmt dieser das
Angebot an, erhält er von der PAX-Grabpflegedienst
GmbH
die
Vertragsunterlagen zur Unterschrift. Sobald der
Abschluss des Vertrages vollzogen ist, erhält der
Vertragspartner
ein
Exemplar für seine Unterlagen.
4.
Er
überweist die Vertragssumme an den
PAX-Grabpflegedienst. Der eingezahlte Betrag wird
bei der PAX-Bank
auf
einem Sonderkonto angelegt. Aus diesem Konto werden
auftragsgemäß die Grabpflegearbeiten
durchgeführt
und bezahlt.
Durch
die erwirtschafteten Zinsen werden die allgemeinen
Kostensteigerungen abgedeckt.
Sollte nach Vertragserfüllung noch ein Restkapital
auf dem Einzelkonto vorhanden sein, so fließt
dieser Betrag
einer gemeinnützigen katholischen Einrichtung zu.
5.
Im
Leistungsfall beauftragt der PAX-Grabpflegedienst
eine entsprechende Firma und
überwacht
die auszuführenden Arbeiten.
Aufträge
werden nicht sofort für die gesamte Laufzeit
vergeben, sondern jährlich befristet. Damit ist gewährleistet,
dass
sich Veränderungen bei Firmen usw. nicht zum
Nachteil auf die Grabpflege auswirken.
Grabpflege sollte unbedingt zu Lebzeiten geregelt
werden, damit Nachlassverwalter nicht vor diesem
Problem stehen.
Nur zu Lebzeiten können individuelle Wünsche erfüllt
werden.
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